Annullierungsprozess
Eine Annullierung ist die Feststellung eines katholischen Kirchengerichts, dass eine nach kirchlichem Recht gültige Ehe mindestens eines der wesentlichen Elemente einer verbindlichen Verbindung nicht erfüllt. Anders als bei einer zivilrechtlichen Scheidung wird bei einer Annullierung nichts Bestehendes gelöscht, sondern es wird erklärt, dass am Hochzeitstag keine gültige Ehe geschlossen wurde. Eine Nichtigkeitserklärung leugnet nicht, dass zwischen dem Paar jemals eine Beziehung bestanden hat oder dass die Ehepartner sich wirklich geliebt haben.
Der Annullierungsprozess ist nicht allein zu bewältigen. Wenn Sie eine Annullierung benötigen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt (419-422-2646). Dort steht Ihnen eine Person mit Erfahrung im Annullierungsprozess der katholischen Kirche mit Rat und Tat zur Seite.