Kommunikationspolitik & Anwendung

Ankündigungen sollten klar und prägnant formuliert sein und die relevanten Informationen (Wer, Was, Wann, Wo, Warum und Wie der Veranstaltung) enthalten. Bitte beachten Sie, dass verschiedene Faktoren die gewünschte Bearbeitung Ihrer Anfrage verhindern können. Alle Ankündigungen unterliegen der Bearbeitung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Wir empfehlen Ihnen, unsere Kommunikationsrichtlinien weiter unten auf dieser Seite zu lesen, bevor Sie ein Anfrageformular absenden.

Kommunikationsanforderungsformular (CRF)


Ein Papierformular kann hier auch ausgedruckt werden: Communication Request Form (CRF)


Ausgefüllte Formulare können per E-Mail an parish@findlaystmichael.org gesendet werden oder

im Pfarrbüro abzugeben.


Kommunikations- und Werbepolitik der Pfarrei St. Michael der Erzengel

Diese Richtlinie regelt die Kommunikation und Werbeanfragen innerhalb unserer Gemeinde. Anfragen müssen über unser Kommunikationsanfrageformular (im Folgenden „CRF“) gestellt werden. Diese Richtlinie gewährleistet die ordnungsgemäße Koordination der gesamten Kommunikation innerhalb der Gemeinde (die Gemeindeschule hat zusätzliche Verfahren). Das CRF ist dem Gemeindebüro oder dem zuständigen Gemeindemitarbeiter zur Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung, Bearbeitung und Koordination vorzulegen. Jegliche Kommunikation und Werbung muss im Einklang mit der Lehre der Kirche stehen.

(HINWEIS: Anfragen können über das obige Formular eingereicht werden.)


Massenankündigungen

Der Zweck der Heiligen Liturgie ist die Anbetung Gottes und die Stärkung durch die Heilige Eucharistie. Die Rubriken sehen vor, dass nach dem Gebet nach der Kommunion kurze Ankündigungen gemacht werden können. Solche Ankündigungen sind auf ein Minimum zu beschränken.

  • Ankündigungen beschränken sich auf Veranstaltungen, die am Wochenende der Ankündigung im Narthex der Gemeinde, im Aktivitätszentrum, im Auditorium oder in der Knights of Columbus Hall stattfinden.
  • Anfragen für Messankündigungen müssen bis spätestens Freitagmittag vor dem gewünschten Wochenende über das CRF eingereicht werden.
  • Massendurchsagen sind auf ein bis zwei kurze Sätze zu beschränken.
  • Beispiel: Bitte unterstützen Sie das Human Life Committee, indem Sie heute im Narthex eine Nelke kaufen.
  • Es können Umstände eintreten, die eine Bekanntgabe verbieten.



Ankündigungen im Bulletin, Facebook-Seite der Gemeinde, Gemeindepunkte

  • Das Gemeindeblatt ist das wichtigste Medium, mit dem die Gemeinde ihren Mitgliedern allgemeine Informationen übermittelt. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Verfahren zur Übermittlung von Informationen für das Gemeindeblatt“.
  • Ankündigungen auf der Facebook-Seite der Gemeinde und zu den Gemeindepunkten können jederzeit durch Einreichen eines CRF an das Gemeindebüro oder den zuständigen Mitarbeiter übermittelt werden.

Host-Tischanfragen für den Narthex

Eine Anfrage zur Nutzung eines Tisches im Narthex durch eine Gemeindegruppe muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Wochenende mittels CRF erfolgen. Die zusätzliche Vorlaufzeit ist erforderlich, um festzustellen, ob am gewünschten Wochenende Platz und Tische verfügbar sind.


Ankündigungen im „Infomercial“-Stil bei der Messe

Diese seltenen Ankündigungen sind längerer Natur und erfordern einen persönlicheren Appell oder eine Erklärung. Dabei tritt ein Vertreter der Gruppe vor und macht die Ankündigung.

  • Infomercials kommen nur selten zum Einsatz und bedürfen einer zusätzlichen Abstimmung.
  • Eine Anfrage für einen Infomercial wird zunächst dem zuständigen Pfarrvertreter zur Prüfung und Genehmigung anhand des CRF vorgelegt. Die endgültige Genehmigung liegt beim Pfarrer.
  • Der Vortrag muss schriftlich vorbereitet und mit dem CRF eingereicht werden. Er darf maximal zwei Minuten lang sein. Eine Infomercial-Anfrage muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Wochenende eingereicht werden.
  • Eine Liste der Personen, die die Ankündigung für jede der Wochenendmessen machen, muss dem Personalvertreter bis zum Mittwoch vor dem Ankündigungstermin vorgelegt werden.
  • Infomercials werden nach dem Abendmahlsgebet und nach allen anderen Ankündigungen ausgestrahlt. Gelegentlich können sie auch vor Beginn der Messe stattfinden.

Bulletin-Beilagen

Beilagen sind sparsam einzusetzen und bedürfen der Genehmigung des Pfarrers mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Wochenendbulletin. Ein Muster der Beilage ist zusammen mit dem CRF im Pfarrbüro oder bei der Personalvertretung einzureichen. Um unsere Ressourcen sparsam zu nutzen, sind Beilagen nur selten einzusetzen, insbesondere wenn eine Ankündigung im Wochenendbulletin ausreicht.


Anfragen zum Anbringen von Materialien an den Anschlagtafeln oder Tischen der Pfarrgemeinde

  • Informationen für die Pinnwand/Tische müssen vorab vom Personal genehmigt werden. Der Leiter des Religionsunterrichts koordiniert die Auslage der Gegenstände und den Zeitpunkt der Entfernung. Aufgrund des begrenzten Platzes können nicht alle Materialien platziert werden.
  • Nicht genehmigte Informationen am Schwarzen Brett/auf den Tischen werden entfernt.
  • An Kirchentüren, Wänden oder Fenstern dürfen keine Materialien angebracht werden.
  • Die Verbreitung politischer Materialien ist gemäß den Richtlinien der USCCB (auf der Website der USCCB aufgeführt) eingeschränkt.

Außenbeschilderung

Außenbeschilderungen bedürfen einer gesonderten Prüfung durch den Personalvertreter. Die endgültige Genehmigung muss außerdem beim Personalchef und Pfarrer eingeholt werden. Daher müssen Anfragen für Außenbeschilderungen gut geplant und vor der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Kommunikationsanfragen


Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an Michaela Flowers unter mflowers@findlaystmichael.org oder rufen Sie das Pfarrbüro unter 419.422.2646 an.