Politik der Massenabsichten

Richtlinien für Messintentionen der Pfarrei St. Michael der Erzengel

In unserer Pfarrei gibt es zahlreiche Anfragen zur Terminplanung von Messintentionen. Um der Vielzahl an Messanfragen gerecht zu werden, werden nun folgende Maßnahmen umgesetzt.


Um allen Gemeindemitgliedern die Möglichkeit zu geben, eine Messintention für ihre Angehörigen zu planen und auch kürzlich Verstorbene zu berücksichtigen, wird das Messintentionsbuch zwölf (12) Monate lang gemäß dem liturgischen Kalender vom ersten Adventssonntag bis zum Christkönigsfest geöffnet. Messintentionen können nicht länger als ein Jahr im Voraus geplant werden.


Richtlinien für Messintentionen

  • Die Universalkirche, wie sie im Codex des kanonischen Rechts von 1983 (Kanonen 945-958) enthalten ist, regelt streng die Gaben, die für die Feier der Messe dargebracht werden.
  • Das Kirchenrecht erlaubt uns, Messintentionen nur für die Messen aufzubewahren, die unsere Priester innerhalb eines Kalenderjahres zelebrieren können. Daher müssen einige Intentionen möglicherweise an die Kanzlei oder die Missionen geschickt werden, um sie an andere Priester zu verteilen, die diese Messen zelebrieren können.
  • Eine Messintention kann erbeten werden für: einen verstorbenen Angehörigen; eine lebende Person, die krank ist oder leidet; eine lebende Person, die einen Geburtstag, einen Jahrestag oder einen anderen besonderen Moment in ihrem Leben feiert; als Danksagung an Gott (einschließlich dem Herrn Jesus oder dem Heiligen Geist); als Danksagung für die Erhörung eines Gebets eines Seligen oder Heiligen; oder für eine Gebetsintention (solange die Intention nicht trivial ist und nicht im Widerspruch zur Glaubens- oder Morallehre der Kirche steht).
  • Längere Intentionslisten können der Kürze halber gekürzt werden. Da die Veröffentlichung der Intention im Gemeindeblatt dazu dient, Familie und Freunde darüber zu informieren, empfehlen wir, auf Mittelinitialen, Titel usw. zu verzichten. Bitte geben Sie unbedingt an, ob die Person, für die die Messe gewünscht wird, noch lebt oder verstorben ist.
  • Pro Jahr können von jeder Person maximal sechs (6) Anliegen in der Pfarrei angemeldet werden, davon nicht mehr als zwei (2) für eine Wochenendmesse. Zusätzliche Messen können angefordert werden; diese können jedoch an die Kanzlei oder die Missionen geschickt werden.
  • Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs im Pfarrbüro und nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
  • Jedem Messantrag ist ein Zuschuss von 10 US-Dollar beizufügen, der den Richtlinien der Diözese entspricht. Die Intentionen werden erst nach Eingang des Zuschusses erfasst. Das Kirchenrecht schreibt vor, dass alle Zuschüsse für Messintentionen in der angegebenen Intention ausgesprochen werden müssen. Sollte die Person, die die Intention beantragt, den Zuschuss nicht leisten können, wird die Intention dennoch berücksichtigt.
  • Anfragen zu Messintentionen müssen über das Pfarrbüro gestellt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Messintentionen für Sonntage, die meisten Feiertage und Wochentage das ganze Jahr über angefordert werden können. Für Gründonnerstag, Osternacht und Allerseelen (2. November) können keine Messintentionen geplant werden. Gemäß dem kanonischen Recht muss an jedem Sonntag und Hochfest eine Messe für die Intentionen unserer Gemeindemitglieder geplant werden (d. h. „Für die Menschen der Gemeinde“). Die Planung mehrerer „bewilligter“ Intentionen für eine Messe (eine gemeinsame Intention) ist nur zweimal pro Woche zulässig.
  • Messwünsche werden so nah wie möglich am gewünschten Datum und zur gewünschten Uhrzeit berücksichtigt. Kann dem ursprünglichen Wunsch nicht entsprochen werden, wird der nächstliegende Termin vereinbart.
  • Der Zeitplan für die Messintentionen kann sich aufgrund von Krankheit des Priesters, Terminänderungen, Urlaub usw. ändern und es gibt keine Garantie, dass sie am vorgesehenen Tag gesprochen werden. Wenn eine Änderung eintritt, wird versucht, die betroffenen Parteien im Voraus zu kontaktieren, aber das ist nicht immer möglich.
  • Die Zahlung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Messintentionen in bar oder per Scheck erfolgen.

Anfragen zu Messintentionen


Kommen Sie bei Fragen bitte vorbei oder rufen Sie das Pfarrbüro unter 419.422.2646 an.